Rechtsprechung
LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,18483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe von berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten i.R.d. Festellung von Mittellosigkeit eines Betreuten
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorrang der Beerdigungskosten vor dem Rückgriffsanspruch der Staatskasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mayen, 23.07.2003 - 4 XVII 215/98
- LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03
- OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 221
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01
Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse
Auszug aus LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03
: Vorrang der Beerdigungskosten vor dem Rückgriffsanspruch der Staatskasse (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer, wie BayObLG Beschluss vom 14.11.2001, Az.: 3Z BR 334/01 ).Hierunter fallen insbesondere auch die Kosten einer angemessenen Beerdigung (vgl. BayObLG, FamRZ 2002, 699 = NJW-RR 2002, 1229 = BtPrax 2002, 77 m.w.N.).
- OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des …
Auszug aus LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03
Die Bestimmung ist aber bereits für die Prüfung heranzuziehen, ob der Nachlass mittellos ist, da die Frage, ob die Vergütung durch den Erben aus dem Nachlass zu entrichten ist oder ob die Staatskasse einzutreten hat, nur einheitlich beantwortet werden kann (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Januar 2002, Az.: 3 W 5/02 ). - LG Koblenz, 16.05.2000 - 2 T 243/00
Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers; Haftung der Erben nach dem Tod …
Auszug aus LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03
Gegen diesen Beschluss wendet sich der Beteiligte zu 2) mit seiner sofortigen Beschwerde, zu deren Begründung er sich ergänzend auf die bisherige ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. Az.: 2 T 243/00, 2 T 299/00, 2 T 328/02) stützt. - LG Trier, 01.12.1999 - 5 T 128/99
Auszug aus LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03
Die Kammer misst - schon im Hinblick darauf, dass andere Landgerichte in Rheinland-Pfalz (vgl. LG Trier, BTPrax 2000, 132) soweit ersichtlich noch die ursprünglich von der Kammer vertretene Rechtsauffassung vertreten - der Sache grundsätzliche Bedeutung bei, so dass gem. § 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG die weitere Beschwerde zuzulassen war. - LG Koblenz, 13.06.2000 - 2 T 299/00
Auszug aus LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03
Gegen diesen Beschluss wendet sich der Beteiligte zu 2) mit seiner sofortigen Beschwerde, zu deren Begründung er sich ergänzend auf die bisherige ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. Az.: 2 T 243/00, 2 T 299/00, 2 T 328/02) stützt.
- LG Saarbrücken, 29.12.2008 - 5 T 385/07 Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen sowohl die bereits zu Lebzeiten in der Person des Erblassers entstandenen rechtlichen Verpflichtungen als auch diejenigen Verbindlichkeiten, die zwar erst in der Person des Erben entstehen, deren Rechtsgrund aber bereits beim Erbfall bestand und die wegen ihrer Zwangsläufigkeit für den Erben nach Sinn und Zweck des § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB Vorrang vor dem Rückgriffsanspruch der Staatskasse beanspruchen können (…OLG Frankfurt, a.a.O., zitiert nach juris, Rdnr. 12;… BayObLG, a.a.O, zitiert nach juris, Rdnr. 10 ff; LG Koblenz, FamRZ 2004, 221, zitiert nach juris, Rdnr. 8).