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   LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03   

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https://dejure.org/2003,18483
LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03 (https://dejure.org/2003,18483)
LG Koblenz, Entscheidung vom 25.08.2003 - 2 T 600/03 (https://dejure.org/2003,18483)
LG Koblenz, Entscheidung vom 25. August 2003 - 2 T 600/03 (https://dejure.org/2003,18483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe von berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten i.R.d. Festellung von Mittellosigkeit eines Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorrang der Beerdigungskosten vor dem Rückgriffsanspruch der Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01

    Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse

    Auszug aus LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03
    : Vorrang der Beerdigungskosten vor dem Rückgriffsanspruch der Staatskasse (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer, wie BayObLG Beschluss vom 14.11.2001, Az.: 3Z BR 334/01 ).

    Hierunter fallen insbesondere auch die Kosten einer angemessenen Beerdigung (vgl. BayObLG, FamRZ 2002, 699 = NJW-RR 2002, 1229 = BtPrax 2002, 77 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Auszug aus LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03
    Die Bestimmung ist aber bereits für die Prüfung heranzuziehen, ob der Nachlass mittellos ist, da die Frage, ob die Vergütung durch den Erben aus dem Nachlass zu entrichten ist oder ob die Staatskasse einzutreten hat, nur einheitlich beantwortet werden kann (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Januar 2002, Az.: 3 W 5/02 ).
  • LG Koblenz, 16.05.2000 - 2 T 243/00

    Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers; Haftung der Erben nach dem Tod

    Auszug aus LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03
    Gegen diesen Beschluss wendet sich der Beteiligte zu 2) mit seiner sofortigen Beschwerde, zu deren Begründung er sich ergänzend auf die bisherige ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. Az.: 2 T 243/00, 2 T 299/00, 2 T 328/02) stützt.
  • LG Trier, 01.12.1999 - 5 T 128/99
    Auszug aus LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03
    Die Kammer misst - schon im Hinblick darauf, dass andere Landgerichte in Rheinland-Pfalz (vgl. LG Trier, BTPrax 2000, 132) soweit ersichtlich noch die ursprünglich von der Kammer vertretene Rechtsauffassung vertreten - der Sache grundsätzliche Bedeutung bei, so dass gem. § 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG die weitere Beschwerde zuzulassen war.
  • LG Koblenz, 13.06.2000 - 2 T 299/00
    Auszug aus LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03
    Gegen diesen Beschluss wendet sich der Beteiligte zu 2) mit seiner sofortigen Beschwerde, zu deren Begründung er sich ergänzend auf die bisherige ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. Az.: 2 T 243/00, 2 T 299/00, 2 T 328/02) stützt.
  • LG Saarbrücken, 29.12.2008 - 5 T 385/07
    Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen sowohl die bereits zu Lebzeiten in der Person des Erblassers entstandenen rechtlichen Verpflichtungen als auch diejenigen Verbindlichkeiten, die zwar erst in der Person des Erben entstehen, deren Rechtsgrund aber bereits beim Erbfall bestand und die wegen ihrer Zwangsläufigkeit für den Erben nach Sinn und Zweck des § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB Vorrang vor dem Rückgriffsanspruch der Staatskasse beanspruchen können (OLG Frankfurt, a.a.O., zitiert nach juris, Rdnr. 12; BayObLG, a.a.O, zitiert nach juris, Rdnr. 10 ff; LG Koblenz, FamRZ 2004, 221, zitiert nach juris, Rdnr. 8).
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